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Versicherte unter Druck

Einige Krankenkassen setzen Versicherte unter Druck, die lange arbeitsunfähig sind und deshalb Krankengeld beziehen. Unter diesen Versicherten sind besonders viele psychisch Kranke. Jeder fünfte Versicherte, der länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, ist psychisch krank. Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung, durch die ein Versicherter bei längerer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit (ab sechs Wochen) finanziell abgesichert werden soll. Krankengeld ist bei den gesetzlichen Krankenkassen ein beträchtlicher finanzieller Posten. Die Ausgaben für Krankengeld betrugen im Jahr 2013 9,76 Milliarden Euro. Sie sind seit 2005 um zwei Drittel gestiegen.
Unter dem Vorwand der „Beratung“ versuchen einige Krankenkassen, ihre Ausgaben für Krankengeld kurzfristig zu verringern, indem sie Versicherte unter Druck setzen, wieder arbeiten zu gehen. Das geht aus dem aktuellen Monitor Patientenberatung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland hervor. Außerdem wird bei diesen
„Beratungen“ der Datenschutz nicht immer hinreichend beachtet.
So kritisiert der Bundebeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass Krankenkassen sensible persönliche Informationen zu aktuellen Lebensumständen, Problemen am Arbeitsplatz und familiären Nöten der Versicherten erheben, die mit ihren Aufgaben bei Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun haben.
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt, dass der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
klarstellen will, dass die individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen dort endet, wo die Aufgaben des Medizinischen Dienstes (MdK) beginnen. Die Prüfung von Maßnahmen zur Sicherung des Behandlungserfolgs oder die Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit ist nicht Aufgabe der Krankenkassen.

Den gesamten Text der Studie finden Sie hier.

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